Nachrichten aus dem Dekanatsbezirk  
     
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Buß- und Bettag

 
     
  Die Synode unseres Dekanatsbezirkes Neustadt a. d. Aisch hat mit überwältigender Mehrheit beschlossen, daß der Buß- und Bettag in mehrheitlich evangelisch geprägten Gebieten als gesetzlicher Feiertag gefeiert werden soll. Den entsprechenden Antrag an die politisch und kirchlich Verantwortlichen begründet sie folgendermaßen:

Der Buß- und Bettag ist nach wie vor fest in der evangelischen Gemeindefrömmigkeit verwurzelt. Die Begehung als gesetzlicher Feiertag in den überwiegend evangelisch geprägten Gebieten nimmt die konfessionellen Unterschiede und evangelische Tradition in Bayern und Franken ernst und trägt ihr Rechnung. Die Begehung als gesetzlicher Feiertag stellt gleiche Rahmenbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates her.

Bekanntlich gibt es z.Zt. in den mehrheitlich katholisch geprägten Gebieten Bayerns am 15.8. Maria Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag.

Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes:
„Niemand darf wegen… seines Glaubens… benachteiligt… werden“
sollte auch für evangelische Christen gelten.

Die jetzige Praxis des geschützten Feiertages ist unbefriedigend. Sie führt z.B. zu Problemen bei der Kinderbetreuung, da die Schulen (und Evangelischen Kindertagesstätten) zwar geschlossen bleiben, die Eltern (einschließlich der Lehrkräfte) aber arbeiten müssen.

In unserem Landkreis (Neustadt/Aisch – Bad Windsheim), in dem nach Auskunft des Landratsamtes mehr als 70% evangelische Christen, aber nur 21,4% römisch - katholische Christen wohnen, ist z.B. am 15.8. in Scheinfeld ein gesetzlicher Feiertag. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Bevölkerung in Scheinfeld (48,73 % sind röm.-kath. und 41,9 % sind evangelisch) seit mehr als 10 Jahren jeweils 1 Tag pro Jahr weniger arbeiten muß, als die Bürgerinnen und Bürger in den mehrheitlich evangelisch geprägten Gebieten.

Das bestehende Feiertagsgesetz schreibt diese Ungleichheit unbegrenzt fort. Mit der Begehung des Buß- und Bettages als gesetzlichen Feiertag in den mehrheitlich evangelisch geprägten Gebieten wird diese Ungleichheit aufgehoben.

Der Buß- und Bettag ist zum Innehalten da. Aus der Perspektive des Glaubens betrachtet er kritisch das öffentliche und kirchliche Leben in unserer Gesellschaft und thematisiert Fehlentwicklungen.

Zeigen Sie bitte evangelisches Profil und feiern Sie am 21. November den Buß- und Bettags-Gottesdienst in unserer Kirche mit. Er beginnt um 09.30 Uhr.

 
 
STICHWORT: Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag am 21. November 2007 ist der evangelischste unter den Gedenktagen im Kirchenjahr. Das ganze Leben der Christen soll Buße sein, erklärte Martin Luther (1483-1546) in der ersten seiner legendären 95 Thesen über den Ablaß von 1517. Damit ist nicht das in der Alltagssprache gemeinte Verbüßen einer Strafe oder die Wiedergutmachung einer Verfehlung gemeint. Moderne Theologen verstehen Buße vor allem als Zeichen der Wandlung: Das Überdenken eingefahrener Verhaltensweisen biete die Chance, das Verhältnis zu Gott und den Mitmenschen wieder in Ordnung zu bringen.

Um den Arbeitgeberanteil an der Pflegeversicherung auszugleichen, wurde der gesetzliche Feiertag 1995 in allen Bundesländern bis auf Sachsen ersatzlos gestrichen. Seitdem sind in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen Volksbegehren zur Wiedereinführung gescheitert.

 

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