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Zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein

 
  Wir nennen zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein:

1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für ein verantwortungsbewußtes Leben.

2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.

3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. Das stärkt auf geheimnisvolle Weise.

4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.

5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.

6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.

7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.

8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.

9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes, menschliches Klima.

10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.

11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.

12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

Quelle: Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche

 
     
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Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

 
  Sie sind aus der Evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.

Wenn Sie nach einer Zeit des Abstandes, aufgrund neuer Erfahrungen oder einer neuen Lebensorientierung oder weil der gelebte Glauben von Christinnen und Christen Sie überzeugt hat, wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, ist das kein Problem.

Ansprechpartner sind die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde (Adresse und Telefonnummer hier im Gemeindebrief) oder eine der anerkannten Kircheneintrittstellen Ihrer Landeskirche, die mit Ihnen ein (oder mehrere) Gespräch(e) vereinbaren werden (zum Beispiel in Nürnberg). Sollten Sie der Pfarrerin/dem Pfarrer nicht bekannt sein, benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Austrittsbescheinigung und wenn möglich Ihre Taufurkunde. Das Gespräch kann beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben. Eine „Aufnahmeprüfung“ gibt es nicht, doch sollten Sie sich über die Ernsthaftigkeit Ihres Wiedereintritts im Klaren sein.

Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Wiederaufnahme in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kleinen, nicht öffentlichen Aufnahmezeremonie erfolgen. Auch die Frage, ob Ihr Wiedereintritt der Gemeinde bekannt gegeben werden soll, liegt in Ihrem Ermessen. Eine zweite Taufe findet nicht statt. Auch dann nicht, wenn Sie vorher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben. Denn wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

Zur Beantwortung weiterer Fragen können Sie sich per E-Mail an: meinefrage@ekd.de  oder an das Eintrittstelefon unter der Nummer 0180 - 3000 785 (Ortstarif) wenden. Die Wiedereintrittsstellen der Landeskirchen finden Sie unter www.evangelisch.info.

 

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