| Aktuelle Berichte | ||||||
Aus der Kirchengemeinde
Aus der Landeskirche |
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| Der Landesbischof
und die Präsidentin der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Dr. Johannes Friedrich und Heidi Schülke Büro des Landesbischofs: |
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| Brief des Landesbischofs
und der Präsidentin der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Schutz des Sonntags |
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| Sehr geehrte
Damen und Herren, liebe Brüder und Schwestern, die Landessynode, der Landessynodalausschuß, der Landeskirchenrat und der Landesbischof - also alle vier kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - haben auf der Synodaltagung in Bad Reichenhall ein Gemeinsames Wort zum Erhalt des Sonntagsschutzes insbesondere in der Adventszeit verabschiedet. Anlaß war die geplante Gesetzesänderung von Vertretern der FDP und Bündnis90/Grüne, die Ladenöffnungszeiten zur Ankurbelung des Weihnachtsgeschäfts auf die vier Adventssonntage auszuweiten. Wir halten es für sehr wichtig, daß wir hier den Anfängen wehren und klar und deutlich dazu Stellung nehmen. Deshalb bitten wir Sie, dieses Gemeinsame Wort zum Schutz des Sonntags am kommenden 1. Adventssonntag in den Gemeinden unserer Landeskirche zu verlesen oder zu verteilen oder in anderer geeigneter Weise darauf zu verweisen. Schön wäre es, wenn Sie auch die örtliche Presse darüber informieren würden. Wir wünschen Ihnen einen frohen und gesegneten 1. Advent. Mit freundlichen Grüßen
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| Landessynode Bad Reichenhall November 2003 |
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| Gemeinsames Wort der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zum Schutz des Sonntag |
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| 1. Die
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern setzt sich
entschieden für den Erhalt des Sonntags als Feiertag
ein. Unsere Gesellschaft ist in vielfältiger Weise vom
Verlust tragender Strukturen bedroht. Dazu gehört auch
der Wechsel von Arbeit und Ruhe, Konsum und Verzicht.
Verkaufsoffene Sonntage beeinträchtigen zudem das
familiäre Leben und die sozialen Beziehungen in
erheblicher Weise. 2. Die Adventszeit ist in der christlichen Tradition eine stille Zeit, deren Charakter durch die allfällige Kommerzialisierung ohnehin stark genug gefährdet ist. Wir treten entschieden dagegen ein, daß die geplante Gesetzesänderung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen, alle vier Adventssonntage zu öffnen, umgesetzt wird. 3. Der gesetzlich verankerte Schutz des Sonntags darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen verkommen. Wir sehen wohl, daß die Städte und Gemeinden im Wettbewerb um die Kunden stehen. Dabei darf aber die Achtung vor der christlichen Tradition nicht verloren gehen. Der gemeinsame Ruhetag, so sagt es uns die Bibel, ist von Gott geschaffen und soll geheiligt werden. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Rhythmus aus Arbeit und Ruhe notwendig geschützt werden muß und nicht beliebig verändert werden darf. Du sollst den Feiertag heiligen, so das 3. Gebot. Daran sollten sich alle Christinnen und Christen halten. Beschluß der Landessynode vom 27.11.2003 |
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